Mindestens 40 % aller Menschen reden nicht über das Tabuthema “Erbschaft und Vorsorge”, was zu schwerwiegenden Folgen für die Angehörigen führen kann.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Mindestens 40 % aller Menschen reden nicht über die Vorsorge mit Ihren Lieben, was schwerwiegende Folgen für die Angehörigen mit sich ziehen kann. Vermeiden Sie das tunlichst und handeln Sie am besten gleich. Besonders wichtig ist es, Themen wie die Vorsorgevollmacht frühzeitig zu klären, um im Krankheitsfall eine klare rechtliche Vertretung sicherzustellen. Wenn Sie sich diesem Thema noch nicht gestellt haben, unterstütze ich Sie:
  • mit einer guten Vorsorge ein klares, sicheres Gefühl für jede Lebenssituation zu erreichen,
  • alles für Sie und Ihre Lieben so zu regeln, wie Sie es wollen, und

  • Ihre Familie und Ihre Lieben zu versorgen
    , ohne dabei Streit auszulösen.
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für Ihre gute Vorsorge

Generelle Herausforderungen von
Testament, Vorsorge,
Patientenverfügung und
digitalem Nachlass

Alle der folgenden Aussagen habe ich während meiner Berufslaufbahn aufgestellt und sie gelten heute mehr denn je:

“Kreisende Geier ruhen nicht - besonders wenn es um Erbschaftsangelegenheiten geht.”

“Keine gesetzlich gültigen Regelungen im Nachlass bedeuten oft Streitereien und Vermögensverlust.”

“Viele sind sich der Bedeutung eines gültigen Testaments nicht bewusst! Viele Testamente sind zwar vorhanden, aber noch lange nicht gültig!”

“Menschen haben das Recht, über sich selbst zu bestimmen - besonders bei plötzlicher Krankheit oder Unfall - schaffen aber oft nicht die gesetzlichen Voraussetzungen dafür.”

“Einige, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, haben auf eine Vorsorge verzichtet”.

“Menschen, die nicht vorgesorgt haben, wird meist ein Erwachsenenvertreter vom Gericht zugewiesen, was für die Betroffenen nachteilig sein kann.”

“Unternehmer bedenken oft nicht, dass ihr Betrieb ohne ihre persönliche Präsenz im Unternehmen nicht mehr handlungsfähig ist.”

“Über 90 % der Menschen kümmern sich aktuell nicht um ihren digitalen Nachlass.”

Wenn Sie Ihre Vorsorge planen, sind Sie mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:

Rechtskräftiges Testament

Sie müssen ein formgerechtes, rechtsgültiges Testament erstellen.

Sicherstellung der Erbfolge

Sie müssen überprüfen, ob die gesetzliche Erbfolge Ihrem letzten Willen entspricht oder eben nicht. Nach dem Motto “Hinter mir die Sintflut“ kann viel passieren, was Sie zu Lebzeiten nie wollten.

Regelung besonderer Familienverhältnisse

Sie befinden sich in einer Patchworkfamilie und wissen nicht, ob die Kinder Ihres Partners Zugriff auf einen Teil Ihres Vermögens haben.

Sie haben nichts zu vererben, weil Sie schon alles übergeben oder verschenkt haben.

Klare Regelungen

Sie sollten sich sicher sein, wer erben soll, wenn Sie keine Kinder und Verwandte mehr haben. Sie brauchen hier ein klares Statement. Wenn Sie Kinder haben und der Umgang zu Lebzeiten mit ihnen unterschiedlich war, sollten Sie hier auch die Erbanteile zwischen den Kindern regeln.

Sicherstellung der bevorzugten Personen

Sie müssen sehr wohl sicherstellen, wer Ihr Eigentum erhält und können nicht davon ausgehen, dass dies automatisch z.B. Ihr Partner ohne Ihr rechtskräftiges Zutun erhält. Ebenso sollten Sie im Bedarfsfall auch festhalten, wer nichts erbt, sprich aus dem Erbrecht verdrängt wird.

Vorsorgevollmacht

Durch die Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, Entscheidungen im Bedarfsfall für Sie zu treffen. Wie weit können dabei Bevollmächtigte für Sie entscheiden? Dürfen sich nahe Angehörige oder andere, nahestehende Personen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern? Wann wird ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter für Sie bestellt?

Regelung Ihres digitalen Nachlasses

Neben Ihrem physischen Nachlass gibt es auch noch den digitalen Nachlass? Sie sollten regeln, wer hier Ihren digitalen Nachlass verwalten soll – beispielsweise Ihre Online-Registrierungen, Social Media Accounts oder Online-Abos.

Nachfolgeregelungen für Unternehmer

In bestimmten Fällen reicht ein Testament für die Unternehmensvorsorge nicht aus, was bedeutet, dass Sie für Ihr Unternehmen weitere Regelungen erstellen sollten.

Regelungen im Krankheitsfall

Wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung keine Entscheidung mehr treffen können, sollten Sie hierfür eine Regelung treffen, um nicht noch weitere Nachteile zu erfahren.

Wenn Sie keine gute private Vorsorge haben, kann es sein, dass:

  • Ihr Partner / Ihre Partnerin nicht abgesichert ist und Ihr Vermögen jemand anderer erhält, was Sie eigentlich nicht wollten.
  • Sie vielleicht nie ein rechtskräftiges, formgültiges Testament haben.
  • Es zu großen Streitereien innerhalb der Familie und Verwandtschaft kommt, dabei Ihre Lieben noch zusätzlich emotional belastet und möglicherweise auch finanziell stark benachteiligt werden.
  • Jemand anders begünstigt wird, als Sie geglaubt hätten.
  • Ihre bevorzugten Erben, Lieben nichts erhalten - sie gehen leer aus.
  • Ihr Vermögen vielleicht verkauft und nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt wird, und somit nicht Ihre bevorzugten Personen begünstigt werden. Beispielsweise erhalten entfernte Verwandte Ihr Vermögen, die Sie nicht einmal kannten.
  • Genau die Person Ihr Vermögen erhält, die aus Ihrer Sicht auf keinen Fall etwas bekommen sollte.
  • Eine ungerechte Verteilung Ihres Nachlasses erfolgt, weil Sie zu Lebzeiten z.B. Ihren Kindern unterschiedlich viel geschenkt haben und eigentlich wollten, dass am Ende beim Nachlass alles gerecht aufgeteilt wird. Somit passiert eine ungerechte Behandlung, die nicht geändert werden kann.
  • Ihre Online-Konten, Abos, Shop-Zugänge und Social Media Accounts weiterhin bestehen bleiben und Kosten verursachen bzw. für andere ohne Ihr Einverständnis sichtbar und bewertbar werden. (Nachrichten, Passwörter, Transaktionen, …).
  • Sie im Falle einer Geschäftsunfähigkeit durch jemanden vertreten werden, den Sie nicht kennen oder dem Sie nicht vertrauen, und hier sogar noch Kosten anfallen.
  • Andere für Sie wichtige Entscheidungen treffen.
  • Durch die Bestellung eines gerichtlichen Vertreters ein Vermögensnachteil für Sie entsteht.

Sie sehen, dass Vorsorge ein unglaublich wichtiges Thema ist. Denn wenn es keine klare Regelung gibt, kann es zu schwierigen Situationen und schweren Folgen für Sie und Ihre Angehörigen kommen.

Ihre Vorsorge muss klar und sicher für Sie, Ihre Lieben und Angehörigen sein!

Warum Sie deswegen mein kostenloses Erstgespräch für Ihre Vorsorge in Anspruch nehmen sollten!

Wenn Sie eine ganzheitliche und gute Vorsorge haben, werden Sie ab diesem Zeitpunkt immer ein klares und gutes Gefühl in Bezug auf jede bestimmte Situation, die eintreten könnte, haben. Besonders wichtig ist es, dass Sie Ihre Vorsorgevollmacht frühzeitig regeln, um im Krankheitsfall die passende rechtliche Vertretung sicherzustellen.
Sie haben alles so geregelt, wie Sie es wollten, denn Sie haben im Krankheitsfall die passende rechtliche Vertretung, die Ihnen helfen wird, und im Todesfall läuft Ihre Nachlassregelung genau nach Ihrem Willen. Ihre entsprechenden Bevollmächtigungen sind verteilt und verhindern so, dass andere über Sie bestimmen können. Wir werden im Gespräch alle Situationen abhandeln, und unser Ziel wird sein, dass Sie sich am Ende keine Sorgen mehr machen müssen und alles rechtskonform geregelt haben. Auch die Kosten für eine Vorsorgevollmacht werden in unserem Gespräch thematisiert, damit Sie gut informiert sind.
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Wir schauen uns Ihre Situation individuell an und nach dem Termin werden Sie wissen, was für Sie die nächsten sinnvollen Schritte hinsichtlich Ihrer Vorsorge sind. Ja nachdem in welcher Situation Sie sich gerade befinden, werden wir im Erstgespräch alle für Sie relevanten Fragen und Themen besprechen, wie beispielsweise:

  • Sie haben geglaubt, dass Ihr Partner / Ihre Partnerin sowieso das Haus, Ihr Eigentum angeschrieben bekommt, wenn mit Ihnen etwas passiert.
  • Sie wissen nicht, wie Sie Ihr Testament formgerecht erstellen.
  • Sie möchten die genauen Auswirkungen wissen, wenn Sie kein gültiges Testament haben.
  • Sie sind sich nicht sicher, ob die gesetzliche Erbfolge Ihrem letzten Willen entspricht.
  • Sie haben fälschlicherweise angenommen, dass eine bestimmte Person Ihr Erbe erhält.
  • Sie sind sich nicht sicher, wer erben soll, weil Sie keine Kinder oder Verwandte haben.
  • Sie möchten nicht, dass eine bestimmte Person von Ihnen erbt.
  • Sie möchten Ihr Erbe nicht nach der gesetzlichen Erbfolge aufteilen.
  • Sie möchten gerechte Verhältnisse herstellen, weil Sie zu Lebzeiten ein bestimmtes Kind oder eine bestimmte Person bevorzugt haben.
  • Sie leben in einer Patchworkfamilie und wissen nicht, ob die Kinder Ihres Partners / Ihrer Partnerin Zugriff auf einen Teil Ihres Vermögens haben.
  • Sie haben nichts zu vererben, weil Sie schon alles überschrieben oder verschenkt haben. Was sollten Sie hier tun?
  • Sie möchten Ihren digitalen Nachlass regeln.
  • Wie Sie Nachteile für sich verhindern, wenn Sie durch eine psychische Krankheit oder eine vergleichbare Beeinträchtigung keine Entscheidung mehr treffen können.
  • Sie fragen sich, wer Sie in diesem Fall vertreten könnte und wie die Vorsorge dann geregelt ist?
  • Sie können Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln und möchten, dass bestimmte Personen das für Sie tun – gleichzeitig wollen Sie eine gerichtlich bevollmächtigte Person als Vertreter verhindern.
  • Sie haben keine nahen Angehörigen – was sollten Sie dann tun?
  • Wie können Sie sich absichern, dass Entscheidungen von anderen in Ihrem Sinn getroffen werden?
Sie möchten so vorsorgen, dass Sie sich keine Sorgen über die Auswirkungen im Bedarfsfall machen müssen, dabei Ihre Vorstellungen durchgesetzt werden und alles rechtsgültig vorliegt und auch so abgehandelt wird? Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit für Ihr kostenloses Erstgespräch!

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Häufig Fragen zu Vorsorge

Bei einer Vorsorgevollmacht erteilt der:die Vollmachtgeber:in einer Vertrauensperson (dem:der sogenannten Vorsorgebevollmächtigten) für den Fall einer eintretenden Entscheidungsunfähigkeit (beispielsweise durch eine Krankheit) die Vollmacht, Entscheidungen für ihn oder sie zu treffen. Der:die Vorsorgebevollmächtigte kann grundsätzlich jede erwachsene Person sein oder auch mehrere Personen. Ausgenommen davon sind beispielsweise Pfleger:innen des Heimes, in dem der:die Vollmachtgeber:in untergebracht ist oder auch Personen, die die eigenen Angelegenheiten nicht regeln können. In der Vorsorgevollmacht kann der Wirkungsbereich der:des Vorsorgebevollmächtigten genau und individuell geregelt werden. Die Vollmacht wird dann durch den:die Notar:in errichtet und in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen. Gültig wird sie erst, wenn die Entscheidungsfähigkeit tatsächlich verloren geht. Sie kann jederzeit widerrufen werden, indem die vertretene Person das entsprechend beim:bei der Notar:in festhalten lässt.

Vollmachtgeber:innen müssen beim Zeitpunkt der Errichtung ihrer Vorsorgevollmacht selbst vollständig entscheidungsfähig sein. Besteht bereits eine Entscheidungsunfähigkeit – beispielsweise durch eine Krankheit – kann keine Vorsorgevollmacht mehr erteilt werden.

Wurde im Vorhinein keine Vorsorgevollmacht errichtet, kommt es zu einer Erwachsenenvertretung, um beispielsweise für Ämter, Banken oder Krankenhäuser eine Absicherung in finanziellen und medizinischen Dingen zu gewährleisten. Man unterscheidet hier drei Varianten: Ist die betroffene Person noch in der Lage einen Vertreter zu wählen, kann ein gewählter Erwachsenenvertreter eingetragen werden. Ist das nicht mehr möglich, können sich nahe Angehörige als gesetzliche Erwachsenenvertreter registrieren lassen. Sind keine nahe Angehörigen vorhanden oder bereit sich als gesetzliche Erwachsenenvertreter registrieren zu lassen, so ist vom Bezirksgericht ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter zu bestellen. Allen drei Varianten der Erwachsenenvertretung ist gemein: Im Gegensatz zum Vorsorgebevollmächtigten ist ein Erwachsenenvertreter dem Bezirksgericht berichts- und rechnungslegungspflichtig. Ein/e Erwachsenenvertreter:in muss außerdem für bestimmte Entscheidungen eine gerichtliche Genehmigung einholen.
 

In einer Patientenverfügung werden Wünsche des:der Patient:in sowie die abgelehnten medizinischen Maßnahmen konkret beschrieben und im Anschluss im Patientenverfügungsregister eingetragen. So können die Krankenanstalten im Ernstfall direkt überprüfen, ob eine Patientenverfügung vorliegt.

Es gibt zwei Formen der Patientenverfügung: die verbindliche und eine „sonstige“. Für eine verbindliche Patientenverfügung muss im Vorfeld eine ärztliche Aufklärung stattfinden, dann muss sie schriftlich mit Datumsangabe bei einem:r Notar:in, bei Rechtsanwälten oder bei rechtskundigen Mitarbeiter:innen von Patientenanwälten errichtet werden. Diese Form der Patientenverfügung ist für behandelnde Ärzte verpflichtend. Eine sonstige Patientenverfügung dient nur als Richtlinie, die allerdings nicht verpflichtend zu befolgen ist.
Mag. Nina Zauner
Marktstraße 182, 4090 Engelhartszell

Telefon: 07717-71046

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 - 12:00 u. 13:00 - 16:30
Mittwoch und Freitag
08:00 - 14:00 Uhr

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