Das Gericht hat für Sie ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet – ich helfe Ihnen!

„Wenn die Sonne des Lebens untergeht, leuchten die Sterne der Erinnerung.“ 

Wenn Sie auf dieser Seite verweilen, möchte ich Ihnen mein tiefempfundenes Beileid bekunden. Trauernde brauchen Trost und Beistand und sind oft mit der aktuellen Situation überfordert. Jetzt wird auch noch das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet und Sie müssen Pflichten wahrnehmen. Damit sind Sie nicht allein – ich helfe Ihnen und begleite Sie von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens.
Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens in einer Form, die Sie so wenig wie nur möglich belastet.
Alle wichtigen Informationen, Ihre Rechte und Pflichten einfach verständlich für Sie aufbereitet.
Umfassende Unterstützung für eine einfache Bewältigung Ihrer Aufgaben.

Herausforderungen eines Verlassenschaftsverfahrens

Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister)

Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge

Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Erwachsenenvertreter

Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung), Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeige, Trauerbillets

Lohn/Pension: Arbeitgeber / Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer

Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern

Gehalts/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern

Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer

Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern

Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern

Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern

Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit und Darlehensschulden, Bürgschaften

Bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffennummern

Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid des Finanzamtes

Fahrzeuge: Zulassungsschein bzw. Typenschein und Versicherung

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt werden, sowie das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.

Ich als Notarin bin vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen.

Wird für Sie ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, werden Sie automatisch von mir benachrichtigt und erhalten einen Termin in meiner Kanzlei. Ich helfe Ihnen unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiere Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten. Ich sorge dafür, dass die Verlassenschaft für Sie zu 100 % klar geregelt wird!