Ich als Notar, bin Ihr erster Ansprechpartner bei der Beglaubigung im Bezirk Schärding.

Immer wenn das Gesetz die Echtheit Ihrer Unterschrift verlangt, benötigen Sie eine Beglaubigung. Diese Bestätigung ist für fast alle Urkunden notwendig, die in das Grundbuch oder in das Firmenbuch eingetragen werden. Beglaubigungen stellen die Echtheit, und Beurkundungen stellen die Richtigkeit von Urkunden fest. Bei mir als Notar in Schärding gehören Beglaubigungen und Beurkundungen zum Tagesgeschäft, daher erhalten Sie bei mir:
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Häufig Fragen zu Beglaubigungen

Beglaubigungen dienen der Rechtssicherheit und dem Konsumentenschutz in verschiedenen Rechtsangelegenheiten. Sie haben eine besondere Beweiskraft vor Gericht. Man unterscheidet zwischen einer beglaubigten Abschrift und der Beglaubigung einer Unterschrift. Bei der beglaubigten Abschrift handelt es sich um eine notariell (oder durch das Bezirksgericht bzw. die ausstellende Behörde) bestätigte Kopie einer Urkunde. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift wird die Echtheit einer Unterschrift von einem:r Notar:in oder einem Bezirksgericht bestätigt.

Für die Beglaubigung einer Unterschrift müssen einerseits das Dokument, auf dem die Echtheit der Unterschrift bestätigt werden soll und andererseits ein amtlicher Lichtbildausweis mitgenommen werden. Darüber hinaus muss die Unterschrift persönlich vor dem:der Notar:in gemacht werden.

Bei der Anfertigung einer beglaubigten Kopie braucht es hingegen nur das Originaldokument, ein persönliches Auftreten ist nicht nötig.

Generell können Vereinbarungen unter Privatpersonen mündlich abgeschlossen werden. Es ist für Beweiszwecke allerdings ratsam, solche Vereinbarungen schriftlich in Verträgen – also in „Privaturkunden“ – festzuhalten. Dazu zählen beispielsweise Kaufverträge.

Bei einigen Verträgen ist gesetzlich die Errichtung eines Notariatsakts – also einer öffentlichen Urkunde vorgeschrieben –  wie beispielsweise bei Eheverträgen oder bestimmten Gesellschaftsverträgen. Diese öffentlichen Urkunden besitzen eine höhere Beweiskraft.

Mag. Nina Zauner
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