Der Notar ist Ihr erster Ansprechpartner bei der Beglaubigung.

Immer wenn das Gesetz die Echtheit Ihrer Unterschrift verlangt, benötigen Sie eine Beglaubigung. Diese Bestätigung ist für fast alle Urkunden notwendig, die in das Grundbuch oder in das Firmenbuch eingetragen werden. Beglaubigungen stellen die Echtheit, und Beurkundungen stellen die Richtigkeit von Urkunden fest. Beglaubigungen und Beurkundungen gehören zu meinem Tagesgeschäft, daher erhalten Sie bei mir:
  • Sofort-Termine für Ihre Beglaubigung / Beurkundung
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Mag. Nina Zauner
Marktstraße 182, 4090 Engelhartszell

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