Ich als Notar, bin Ihr erster Ansprechpartner bei der Gründung oder Veränderung eines Unternehmens im Bezirk Schärding und Umgebung.

Viele Unternehmer wissen nicht, dass der Notar der erste Ansprechpartner für ihren unternehmerischen Erfolg ist.
Gerade bei der Unternehmensgründung oder bei einer Veränderung einer Gesellschaft ist nicht nur die individuelle Beratung für Sie wichtig, sondern auch die komplette Erledigung aller Schritte, welche nur vom Notar abschließend durchgeführt werden können. Ich helfe Ihnen als erster Ansprechpartner bei der:
  • Erreichung der besten Lösung für Ihr unternehmerisches Anliegen
  • Erstellung sicherer Gesellschafterverträge nach Ihren Vorstellungen
  • Schnellen Realisierung ohne unnötige Bürokratie
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zum Thema Unternehmensgründung und -Veränderung

Herausforderungen der
Unternehmensgründung und -
Veränderung

Mangelhafte Vorbereitung

Eine Gründung kann einfach sein, meistens aber werden die Probleme, die im Vorfeld zu lösen waren, nicht beschrieben.

Überforderung beim Start

Nach Gründung stellt sich die Post vom Finanzamt und Gewerbeamt ein, die manchmal richtig fordert. Viele Gründer unterschätzen den Aufwand, den der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt, insbesondere wenn es sich um das erste Unternehmen handelt oder wenn man nach einer längeren Anstellung sein eigenes Unternehmen betreiben will.

Unrealistische Selbsteinschätzung

Tatsächlich fehlt vielen zukünftigen Unternehmern Basiswissen, zum Beispiel beim Thema Umsatzsteuer, bei der Erwirtschaftung von Erträgen, beim Umgang mit dem Finanzamt und bei der Abgabe von Steuererklärungen.

Mangelnde kaufmännische Kenntnisse: Fixkosten, variable Kosten, Kosten-Ertragsrelation, Gewinn – vor und nach Steuern, Steuern auf Erträge. Es gibt viele Themen, die plötzlich wichtig werden und eine Beratung im Vorfeld verlangen. 

Falsche Gewinneinschätzungen

Durch optimistische Planung und plötzlich eintretende Situationen wie z.B. das Ausbleiben von Umsatz, nicht geplante Investitionen etc. können Probleme auftreten.

Erforderliches Kapital

Am Anfang ist das Stammkapital für eine GmbH oft ein Problem – welche Gesellschaftsformen würden sich noch anbieten?

Komplexität und Zeitdruck

Beispielsweise werden Gesellschafterverträge bemängelt oder Probleme mit dem Firmennamen tauchen auf, was weitere Folgen auf die Produktivität des Unternehmens hat. Eine gute Vorbereitung ist hier wichtig, damit Dinge nicht falsch angegangen werden!

Fehlende Klarheit

Manchmal wissen Gründer gar nicht genau, was sie überhaupt wollen und dadurch werden oft die Folgen einer Entscheidung nicht richtig verstanden, was später für einen selbst und das Unternehmen negative Folgen haben kann.

Fehler bei Unternehmens - Veränderungen

Auch erfahrene Unternehmer wissen manchmal nicht genau, was genau die Veränderung im Gesellschaftervertrag oder im Firmenbuch bewirkt, was unter Umständen negative Folgen nach sich ziehen kann.

Ob Sie nun ein Unternehmen gründen oder verändern möchten, Ihre Herausforderungen werden dabei immer auch individuell sein.

Das Ziel ist, die für Sie beste unternehmerische Lösung aufzuzeigen und schnell sichere Verträge nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Sie ersparen sich so eine unnötige Bürokratie sowie Fehler, die bei einer Gründung oder Veränderung entstehen können. Die Firmenbucheintragung ist dabei ein entscheidender Schritt, den ich für Sie übernehme, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie eigentlich wollen, nämlich Ihr Unternehmen aufzubauen oder weiterzuführen.

Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie eigentlich wollen, nämlich Ihr Unternehmen aufzubauen oder weiterzuführen.

Die Gründung und Veränderung muss sicher und 100 % zielführend sein.

Warum Sie mein kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen sollten!

Meine Aufgabe ist die Beratung bei der Errichtung von Kapital- und Personengesellschaften. Bei der Gründung einer Gesellschaft kümmere ich mich um die Errichtung aller erforderlichen Urkunden und sorge für die Eintragung Ihres Unternehmens in das Firmenbuch beim zuständigen Handelsgericht.
Ich berate Sie bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften und verfasse daraufhin alle erforderlichen Verträge und Eingaben, bis die Änderungen im Firmenbuch festgehalten sind. Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlauts, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens. Auch die Notarielle Unternehmensvorsorge ist ein Aspekt, den wir gemeinsam durchdenken werden, um Ihr Unternehmen langfristig abzusichern.

Wir schauen uns Ihre Situation individuell an und nach dem Termin werden Sie wissen, was für Sie die nächsten sinnvollen Schritte sind.

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3 einfache Schritte zu Ihrem Beratungsgespräch

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Sie werden zu meiner Online-Terminvereinbarung weitergeleitet, wo Sie Ihren Wunschtermin + Zeit auswählen, Ihre Daten angeben und die Buchung bestätigen.

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Sie erhalten eine Terminbestätigung per E-Mail sowie eine Erinnerungs-E-Mail für unseren gemeinsamen Termin.

Wenn auch Sie der Meinung sind, dass eine umfassende Beratung zum Unternehmensrecht oder zur Firmenbucheintragung für Sie wichtig ist, dann können Sie jetzt die Gelegenheit nutzen, um mit mir Ihr Anliegen genau zu besprechen. Sie erfahren hier alle Möglichkeiten, die genau für Sie und Ihre Unternehmensgründung oder Ihre Notarielle Unternehmensvorsorge Sinn machen.

Wenn Sie so ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen möchten, klicken Sie einfach auf den folgenden Button und vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen Beratungstermin.

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Häufig Fragen zu Unternehmen

Im Vorfeld ist es wichtig, sich über grundlegende Fragen im Klaren zu sein: Wahl der Unternehmensform, Aufsetzung des Gesellschaftsvertrags, Abwägung von Risiko- und Haftungsfragen. Notar:innen sind in diesen Fragen Ihre Berater für Rechtsdienstleistungen und begleiten Sie mit individuellen Lösungen auf Ihrem Weg von der Geschäftsidee zum Unternehmen.

Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Personengesellschaft. Für Personengesellschaften ist er an keine Form gebunden, bei der Gründung einer GmbH muss er als Notariatsakt geschlossen werden. Der Gesellschaftsvertrag muss dabei die notwendigen Informationen zur Gesellschaft enthalten: Name und Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand oder auch, wer Gesellschafter:in der Gesellschaft ist.

Darüber hinaus können noch weitere Regelungen aufgenommen werden, wie beispielsweise hinsichtlich eines möglichen Ausstieges oder frühzeitigen Tod von Gesellschaftern. Diese Regelungen schaffen für alle Beteiligten Klarheit und geben für unterschiedliche Fälle eine Handlungsrichtung vor.

Für die Gründung einer GmbH muss ein Stammkapital festgelegt werden. Das Stammkapital ist die Summe der Einlagen, die von den Gesellschafter:innen geleistet werden müssen. Es muss mindestens 35.000 Euro betragen und muss zumindest zur Hälfte bar eingezahlt werden. Eine Ausnahme davon bildet die Gründungspriviligierung, die dazu dient, auch bei geringerem Kapital ein Unternehmen gründen zu können. Bei einer gründungspriviligierten GmbH muss die Summe der vorläufigen Einlagen mindestens 10.000 Euro betragen, wovon mindestens 5.000 Euro in bar eingezahlt werden müssen.
 

Im Firmenbuch stehen neben allen österreichischen Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften und Genossenschaften. Nicht im Firmenbuch eingetragen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Einzelunternehmer können sich freiwillig eintragen lassen. Sollte das Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von je mehr als 700.000 Euro oder in einem Jahr von über 1 Mio. Euro aufweisen, ist der Eintrag hingegen verpflichtend.

Für jedes Unternehmen ist eine rechtzeitige Regelung für den Fall von veränderten Verhältnissen wichtig und sinnvoll. Dabei geht es vor allem um die Unternehmensnachfolge oder auch Bestimmungen des Erb- und Pflichtteilsrechts. Auch eine Vollsorgevollmacht ist für die Unternehmensvorsorge sinnvoll: Darin kann klar festgelegt werden, wie das Unternehmen nach dem Eintritt einer Entscheidungsunfähigkeit (durch einen Unfall oder Krankheit beispielsweise) weitergeführt werden soll.

Es gibt verschiedene Formen, wie ein Unternehmen übergeben werden kann: Eine Schenkung, den Verkauf oder die Pacht. Welche Form für ein Unternehmen am besten geeignet ist, muss im Vorfeld abgeklärt werden. Außerdem muss geklärt werden, wer das Unternehmen weiterführen soll, denn oftmals ist eine Übergabe innerhalb der eigenen Familie – aus unterschiedlichen Gründen – nicht möglich. Dann kann auch ein:e geeignete:r Mitarbeiter:in zur Nachfolge bestimmt werden.

Die Gesellschafter:innen einer Gesellschaft können sich durch Einräumung von verschiedenen Rechten bzw. Pflichten wechselseitig absichern. Im Gesellschaftsvertrag können dafür und für Anlassfälle wie beispielsweise den Tod eine:r Gesellschafter:in oder das Ausscheiden und den Wunsch des Verkaufs der Anteile eine:r Gesellschafter:in spezielle Regelungen wie wechselseitig eingeräumte Vorkaufs- und Aufgriffsrechte getroffen werden. Sie sollen den verbleibenden Gesellschafter:innen ermöglichen, die Beteiligung des:der ausscheidenden Gesellschafters:in zu übernehmen und so den Eintritt von fremden Personen in die Gesellschaft verhindern.
Mag. Nina Zauner
Marktstraße 182, 4090 Engelhartszell

Telefon: 07717-71046

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 - 12:00 u. 13:00 - 16:30
Mittwoch und Freitag
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