Viele Menschen sind sich nicht sicher, ob sie ihr Eigentum ihren Nachkommen überlassen sollen. Oft würden Kinder schon jetzt in ihr Zuhause investieren wollen, obwohl es ihnen noch gar nicht gehört.
Ich, als Notar im Bezirk Schärding, informiere den Übergeber und Übernehmer ganz unparteiisch, wie Sie ihre Bedürfnisse rechtlich absichern können und sorge dafür, dass alles so geregelt ist, damit es später zu keinen Streitigkeiten kommen kann. Zudem werden Sie über alle notwendigen Erfordernisse, Genehmigungen und weitere Schritte bei der Übergabe im Familienbereich informiert und schließlich führt der Notar die gesamte Abwicklung für Sie durch.
Hohe Rechtssicherheit für beide Parteien.
Das Wesentliche sowie alle individuellen Wünsche sind im Vertrag geregelt.
Kein Streit durch klare Regelung – sicher für die Zukunft.
Die generellen Herausforderungen bei der Schenkung und Übergabe im Familienkreis.
Viele unterschätzen die Herausforderungen einer Übergabe/Übernahme im Familienkreis. Es kommt zu völlig neuen Herausforderungen für die Beteiligten. Die häufigsten Fragestellungen, die Sie im Folgenden sehen, sollten unbedingt im Vorfeld geklärt sein:
Was genau ändert sich für mich? Was bleibt nicht so wie es war?
Kann ich mich weiterhin frei auf der Liegenschaft bewegen, wenn ich diese übergeben habe?
Muss ich mein Inventar auch übergeben oder bleibt es in meinem Besitz?
Darf ich nach Übergabe weiterhin Besuch empfangen? Darf jemand vorübergehend bei mir wohnen?
Welche Konsequenzen entstehen, wenn sich mein Kind scheiden lässt, nachdem ich übergeben habe?
Was ist mit meinem Parkplatz? Was ist mit meinem Obstgarten? Habe ich das Recht, meinen Parkplatz / meinen Obstgarten zu behalten und zu nutzen?
Sollte ich eine Pflegerin benötigen – wo und wie würde diese wohnen?
Wer sorgt für eine warme Stube? Erhalte ich Heizmaterial?
Wer übernimmt die Betriebskosten (Heizung, Strom)?
Wer übernimmt die Instandhaltungskosten?
Wer übernimmt die laufenden Kosten wie Gemeindeabgaben und Versicherungen?
Welche Pflichten im Detail kommen mit der Übernahme der Liegenschaft auf mich zu?
Welche Kosten und Steuern werden durch die Übernahme anfallen?
Welche laufenden Abgaben werden im Speziellen bei dieser Liegenschaft anfallen?
Inwieweit bin ich verpflichtet, meine Eltern zu Hause zu betreuen?
Wie bespreche ich mein Anliegen am besten mit meinen Eltern?
Wie kann ich meinen Eltern meine Vorstellungen und Ziele schonend beibringen?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Übergabe und Schenkung?
Wie kann ich Besitzer sein und trotzdem wenig Sorgen und Aufwand mit der Liegenschaft haben?
Wie kann ich meinen Eltern vermitteln, dass ihre „Bleibe“ gesichert ist, auch wenn ich Eigentümer der Liegenschaft bin?
Wenn Sie sich nicht diesen Themen stellen, kann es sein, dass:
Ihr Leben sich drastisch negativ verändern kann, wenn keine klare Regelung geschaffen wurde.
Mündliche Vereinbarungen können gebrochen werden.
Bestimmte Objekte oder Plätze können unter Umständen nicht mehr genutzt werden.
Im Nachhinein kann es sein, dass Ihr Haus verkauft wird und in den Besitz eines Fremden gelangt.
Ohne Regelung der Besitzverhältnisse des Inventars kann es zu Streitigkeiten über Nutzung und Instandhaltung des Inventars kommen.
Womöglich dürfen Sie nicht einmal Besuch von Ihren Liebsten empfangen und müssen diese woanders treffen.
Es kann sein, dass bei einer Scheidung Ihres Kindes das Haus verkauft werden muss, weil der/die Expartner/In Ihres Kindes ausbezahlt werden muss oder der/die Ex-Ehepartner/In sogar das Haus überschrieben erhält.
Schlimmstenfalls haben Sie nicht einmal Platz für eine 24h Pflege.
Sie frieren im eigenen Zuhause und müssen mit Ihren Kindern / Schwiegerkindern über die Zimmertemperatur unnötig diskutieren.
Sie zahlen die Betriebs- oder Instandhaltungskosten des gesamten Hauses, obwohl Sie es übergeben haben.
Bei Übernahme haben Sie mehr Verantwortung und müssen oft Entscheidungen treffen, die eventuell nicht im Sinne Ihrer Eltern sind.
Nach Übernahme ergeben sich oft andere Erwartungshaltungen, die vorher nicht bedacht wurden.
Unter Umständen gibt es Streitigkeiten und Uneinigkeiten, weil Sie zu zusätzlichen Leistungen willkürlich gefordert werden.
Möglicherweise können Sie das Haus allein nicht erhalten und benötigen finanzielle Unterstützung.
Ohne offene und ehrliche Gespräche über die geplante Übergabe kann es zu einem kompletten Zerwürfnis kommen und im schlimmsten Fall hat man keinen Kontakt mehr mit den Eltern und wird ausziehen.
Mit einer verschuldeten Liegenschaft übernehmen Sie auch die Schulden und zusätzlich kommen Geschwister und möchten ausbezahlt werden.
Möglicherweise erhalten Sie das Haus nicht, weil die Eltern befürchten, dass sie in ihren Rechten zu sehr eingeschränkt werden.
Bei nur einem oder einigen dieser Punkte stellen Sie fest, dass Sie den Kauf rückgängig machen möchten oder Sie haben verkauft und befinden sich danach in einer schwierigen Situation.
Die Übergabe oder Übernahme Ihrer Immobilie muss sicher und zielerfüllend sein!
Warum Sie mein kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen sollten!
Egal, ob Sie eine Immobilie übergeben oder übernehmen möchten, als Notarin im Bezirk Schärding bin ich Ihre erste Ansprechpartnerin. Ich werde Sie konkret über Ihre Situation informieren und so beraten, dass Sie mit Sicherheit die richtigen Entscheidungen für sich treffen werden, und die Immobilie so übergeben oder übernehmen, wie Sie sich das vorgestellt haben. Besonders wichtig ist es, den Unterschied zwischen Schenkung und Übergabe zu verstehen, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Sie werden Klarheit und Transparenz über Ihren Übergabevertrag erhalten, dabei werden wir uns alle Punkte Schritt für Schritt und individuell ansehen, damit Sie sicher zu Ihrem Ziel kommen und alle Herausforderungen und Probleme lösen können. Wir werden die Übergabe so abwickeln, dass alle Eventualitäten geklärt sind, keine Streitigkeiten zwischen Übergeber und Übernehmer entstehen, und beide sorgenfrei in die Zukunft blicken können. Steuern bei Schenkung und andere finanzielle Aspekte werden ebenfalls ausführlich besprochen, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.
Wir schauen uns Ihre Situation individuell an und nach dem Termin werden Sie wissen, was für Sie die nächsten sinnvollen Schritte sind. Je nachdem in welcher Situation Sie sich gerade befinden, werden wir uns im Erstgespräch folgenden Fragen widmen:
Wir klären die Frage nach dem Wohnrecht.
Wir schauen uns die Situation mit dem Schwiegerkind an.
Wir klären die Frage der Pflegevereinbarung.
Wir klären Kosten und Steuern, die auf Sie zukommen.
Wir besprechen Möglichkeiten für den Erhalt der Liegenschaft im Familienbesitz.
Wir schauen uns mögliche Belastungen an, die mit der Liegenschaft übernommen werden müssen.
Wir besprechen Ihre konkreten Vorhaben mit der Liegenschaft (z.B. Umbau, Ausbau).
Welche wichtigen Punkte Sie mit den Übergebern besprechen sollten, um vorab Streitigkeiten zu verhindern.
Wir sprechen über etwaige Ansprüche von Geschwistern, um spätere Forderungen zu verhindern.
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Wenn auch Sie der Meinung sind, dass eine umfassende Beratung zum An- oder Verkauf einer Immobilie für Sie wichtig ist, dann können Sie jetzt die Gelegenheit nutzen, um mit mir Ihr Anliegen genau zu besprechen. Sie erfahren hier alle Möglichkeiten, die genau für Sie, in Ihrer Situation Sinn machen.
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Bei einer Schenkung verpflichtet sich der:die Geschenkgeber:in dazu, jemandem eine Sache unentgeltlich zu übergeben. Die Schenkung ist ein Vertrag, daher ist bei einer Schenkung die die Annahme durch den/die Geschenknehmer:in notwendig. Für eine formgültige Schenkung ist der Gegenstand der Schenkung ausschlaggebend. Bei beweglichen Gegenständen braucht es keinen schriftlichen Vertrag, bei einer Schenkung ohne tatsächliche Übergabe des Gegenstandes (wie bei einer Schenkung auf den Todesfall) ist aber jedenfalls ein Notariatsakt erforderlich. Auch bei der Schenkung einer Liegenschaft (wie beispielsweise einem Grundstück oder Haus) ist immer ein schriftlicher Vertrag notwendig.
Bestimmte Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Diese Anzeigepflicht gilt nur für Schenkungen unter Lebenden und für bestimmte Vermögenswerte wie z.B. Bargeld, Sparbücher, Anteile an Gesellschaften, Betriebe wie Land- und Forstwirtschaft oder auch Kraftfahrzeuge, Schmuck oder Edelsteine. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Schenkungen zwischen Angehörigen in einem Wert von bis zu 50.000 Euro pro Jahr, für nicht Angehörige liegt die Grenze bei 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Des Weiteren sind Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken von der Anzeigepflicht an das Finanzamt ausgenommen, Immobilienschenkungen müssen allerdings nach dem Grunderwerbssteuergesetz angezeigt werden. Seit 2008 gibt es in Österreich keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr.
Der wesentliche Unterschied ist, dass bei der Übergabe eine Gegenleistung vereinbart wird. Der Gegenstand der Übergabe (beispielsweise eine Immobilie) wird dann mit der vereinbarten Gegenleistung (beispielsweise ein Wohnrecht auf Lebenszeit oder Pflegeleistungen) in einem Übergabsvertrag festgehalten. Es handelt sich hier jedoch um eine vernachlässigbare begriffliche Unterscheidung. Letztlich geht es darum, ob der Gegenstand (oder beispielweise eine Liegenschaft) dem/der Geschenknehmer:in unentgeltlich übertragen wird oder zum Teil entgeltlich, etwa wenn Gegenleistungen eingeräumt oder Lasten wie z.B. Schulden übernommen werden.
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