Die meisten Paare sind sich der Auswirkungen eines gemeinsamen Immobilienkaufs nicht bewusst!

Wenn Paare in einer Lebensgemeinschaft eine Immobilie anschaffen oder verkaufen möchten, dann ist eines besonders wichtig: Klarheit im Vorfeld! Beim Immobilienkauf mit Partner ist es entscheidend, alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere wenn kein Ehevertrag besteht. Dadurch können Sie und Ihr Partner eine gute Beziehung führen, weil es hinsichtlich der finanziellen Situation und der Eigentumsverhältnisse keine offenen Fragen mehr gibt und alle Tabuthemen gemeinsam geklärt sind. Somit verhelfe ich Ihnen zu folgenden Situationen:
  • Erreichung der idealen Lösung in der Lebensgemeinschaft.
  • Klares Bewusstsein der Entscheidungen für eine glückliche Partnerschaft.
  • Keine Probleme und Unklarheiten bei einer möglichen Trennung, insbesondere was die Immobilienregelung bei Trennung betrifft.
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Herausforderungen beim Immobilienkauf ohne Ehevertrag und mit dem Lebens- bzw. Ehepartner

„Viele Paare sind sich der Auswirkungen im Falle einer Trennung nicht bewusst, obwohl diese im Vorfeld hätten geregelt werden können, um einen schmerzhaften Abverkauf der gemeinsamen Immobilie zu verhindern.“

„Wenn Paare oder Lebensgefährten unterschiedlich viel in eine Immobilie investieren, diese aber gemeinsam anschaffen wollen, entstehen im Falle einer Trennung immer Probleme, die man im Vorhinein mit dem Notar verhindern hätte können.“

„Vielen Paaren ist nicht bewusst, dass eine Übertragung eines Liegenschaftsanteiles an die Partnerin/ den Partner mehr als ein “Anschreiben lassen” ist.“

Paare stellen sich demnach bei der Anschaffung einer Immobilie folgender Hausforderung:

Unklarheit bei Trennung

Im Falle einer Trennung liegt oft die Situation vor, dass man selbst nicht genau Bescheid weiß, wie man bezüglich der Liegenschaft aussteigt. Oft gibt es keine Klarheit über den Ausgang der Trennung, die Liegenschaft betreffend sowie die damit verbundenen Investitionen. Manchmal weiß man auch gar nicht, wer die Liegenschaft im Trennungsfall überhaupt übernimmt.

Ungleiche Investitionen

Sie investierten mehr als Ihr Partner und erhalten nach einer Trennung weniger, als Sie investiert haben. D.h. Sie müssen für etwas, das Sie bezahlt haben, wieder bezahlen. Dadurch können Sie langfristig doppelt betroffen sein.

Anschreiben des Partners

Das Anschreiben des Partners kann bei gewissen Situationen (z.B. Trennung oder Vererbung auf andere Personen) dazu führen, dass man die Liegenschaft oder einen Teil davon wieder zurückkaufen muss und somit doppelt oder mehr bezahlt.

Keine Nachlassregelung

Der Nachlass ist nach dem Tod Ihres Partners nicht geregelt und Sie steigen unter Umständen sehr schlecht dabei aus.

Keine Regelungen bei Tabuthemen

Gemeinsame Anschaffung aber ungleiche Investitionen, Übernahme im Trennungsfall / Scheidung, Kauf in der Lebensgemeinschaft – (nicht in der Ehe).

Wenn Sie sich nicht diesen Themen stellen, kann es sein, dass Sie:

  • Unter Umständen sehr schlecht in bestimmten Situationen aussteigen.
  • Im Falle einer Anschreibung in der Lebensgemeinschaft oder Ehe nicht wissen, was die Konsequenzen sein werden.
  • Während der Partnerschaft nie Klarheit über die Regelung der Verhältnisse der Immobilie haben.
  • Nicht wissen, was im Falle einer Trennung oder Scheidung passiert.
  • Keine Klarheit über den finanziellen Ausgang im Trennungs- bzw. Scheidungsfall haben.
  • Doppelt für Ihr Eigentum investieren müssen.
  • Langfristig finanziell und emotional darunter leiden.

Der Kauf einer Immobilie in der Lebensgemeinschaft soll sicher und klar sein!

Warum Sie mein kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen sollten!

Egal, ob Sie einen Immobilienkauf mit Partner planen oder eine Immobilie verkaufen möchten, als Notarin bin ich Ihre erste Ansprechpartnerin. Ich werde Sie konkret über Ihre Situation informieren und so beraten, dass Sie mit Sicherheit die richtigen Entscheidungen für sich treffen und die Immobilie zu dem Preis kaufen/verkaufen, den Sie sich vorgestellt haben.
Dadurch können Sie und Ihr Partner eine gute Beziehung führen, weil es hinsichtlich der finanziellen Situation und der Eigentumsverhältnisse keine offenen Fragen mehr gibt und alle Tabuthemen gemeinsam geklärt sind. Besonders beim Immobilienkauf ohne Ehevertrag ist es entscheidend, alle rechtlichen Aspekte im Vorfeld zu klären. Wenn Sie diese Situation geregelt haben, führen Sie eine glückliche Beziehung mit Ihrem Partner. Und sollte in Ihrem Leben ein unerwartetes Ereignis eintreten (z. B. Trennung oder Tod eines Lebenspartners), wissen Sie auch, wie es um Ihre finanzielle- und Eigentumssituation steht. Mit der rechtlichen Klärung dieser Fragen können Sie gelassen und glücklich zusammenleben.
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Wir schauen uns Ihre Situation in der Lebensgemeinschaft an und nach unserem Gespräch werden Sie wissen, was für Sie die nächsten sinnvollen Schritte sind. Je nachdem in welcher Situation Sie sich gerade befinden und wie Ihre Voraussetzungen sind, werden wir uns im Erstgespräch folgenden Fragen und Themen widmen:

  • Sie möchten sich einen Grund kaufen und später darauf ein Haus errichten?
  • Sie möchten sich gemeinsam ein Haus kaufen?
  • Wie sorgen Sie für Klarheit über die Regelung der Verhältnisse der Immobilie während der Partnerschaft?
  • Immobilienregelung bei Trennung: Wer soll die Liegenschaft im Falle einer Trennung übernehmen? Wie sieht es um Ihre Investitionen aus?
  • Sie sind noch nicht verheiratet – was ist, wenn etwas passiert?
  • Sie möchten sich das Haus gemeinsam kaufen, aber der/die Partner/in hat bedeutend weniger an finanziellen Mitteln zur Verfügung.
  • Sie sind verheiratet und wollen ein Haus kaufen – wie sieht es im Falle einer Scheidung aus?
  • Sie haben mehr als Ihr Partner/in an Geld und Zeit investiert und Sie möchten wissen, wieviel Sie im Scheidungsfall an Ihren Partner ablösen müssen.
  • Ihrem Ehegatten / Ihrer Ehegattin gehört alles, aber wie sind Sie abgesichert? Benötigen Sie einen Ehevertrag? Was ist, wenn Ihrem Ehegatten / Ihrer Ehegattin etwas passiert – wie sind Sie abgesichert?
  • Sollen Sie die Liegenschaft / Immobilie alleine kaufen und den/die Ehepartner/In später anschreiben? Was passiert in so einem Fall bei einer Trennung?

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Wenn auch Sie der Meinung sind, dass eine umfassende Beratung zum An- oder Verkauf einer Immobilie für Sie wichtig ist, dann können Sie jetzt die Gelegenheit nutzen, um mit mir Ihr Anliegen genau zu besprechen. Sie erfahren hier alle Möglichkeiten, die genau für Sie, in Ihrer Situation Sinn machen.

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Häufig Fragen zu Immobilien in Lebensgemeinschaften

Lebensgefährten sollten vor dem Immobilienkauf einen Partnerschaftsvertrag abschließen, der die Eigentumsanteile, Finanzierungsbeiträge und Nutzungsrechte festlegt. Es ist ratsam, zusätzlich im Grundbuch die jeweiligen Anteile festzuhalten. Ein Notar kann helfen, diese Vereinbarungen rechtssicher zu gestalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Bei einer Trennung ohne vorherige vertragliche Regelung kann es zu komplizierten Auseinandersetzungen kommen. Empfehlenswert ist es, vorab eine Vereinbarung zu treffen, die klärt, ob einer der Partner die Immobilie übernimmt oder ein Verkauf angestrebt wird. Ein Notar kann hierbei unterstützen, um faire Lösungen zu finden.

Im Todesfall hat der überlebende Partner ohne Erbrecht keinen automatischen Anspruch auf die Immobilie. Es sollte daher frühzeitig ein Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt werden, der den Partner absichert. Alternativ kann ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen werden, der das Risiko absichert.

 
Mag. Nina Zauner
Marktstraße 182, 4090 Engelhartszell

Telefon: 07717-71046

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