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Lebensgefährten sollten vor dem Immobilienkauf einen Partnerschaftsvertrag abschließen, der die Eigentumsanteile, Finanzierungsbeiträge und Nutzungsrechte festlegt. Es ist ratsam, zusätzlich im Grundbuch die jeweiligen Anteile festzuhalten. Ein Notar kann helfen, diese Vereinbarungen rechtssicher zu gestalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei einer Trennung ohne vorherige vertragliche Regelung kann es zu komplizierten Auseinandersetzungen kommen. Empfehlenswert ist es, vorab eine Vereinbarung zu treffen, die klärt, ob einer der Partner die Immobilie übernimmt oder ein Verkauf angestrebt wird. Ein Notar kann hierbei unterstützen, um faire Lösungen zu finden.
Im Todesfall hat der überlebende Partner ohne Erbrecht keinen automatischen Anspruch auf die Immobilie. Es sollte daher frühzeitig ein Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt werden, der den Partner absichert. Alternativ kann ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen werden, der das Risiko absichert.